Kautionsabrechnung
Schlussabrechnung der Mietkaution bei Mietende — mit nachvollziehbarer Aufstellung, ohne Registrierung.
Erstellen Sie eine nachvollziehbare Kautionsabrechnung für die Rückzahlung der Mietkaution am Ende eines Mietverhältnisses — ohne Registrierung.
Wofür geeignet
- Wohnraummietverhältnisse in Deutschland.
- Ein Mietverhältnis mit einer Mietpartei und einer Barkaution.
- Abrechnung am Ende des Mietverhältnisses, mit unbestrittenen, berechtigten Abzügen.
Nicht geeignet
- Gewerberäume oder gewerblich genutzte Objekte.
- Untermietverhältnisse.
- Sozialwohnungen sowie Objekte außerhalb des Wohnraummietrechts.
- Strittige Abzüge — abgerechnet werden nur unbestrittene Forderungen.
Hinweis: Abgerechnet werden die Kaution samt Zinsen und unbestrittene, berechtigte Abzüge. Für Ansprüche wegen Schäden an der Mietsache gelten besondere gesetzliche Fristen — Schnellvermieter trifft hierzu keine rechtliche Bewertung.